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Leitfaden für Schulbegleitungspersonal


Leitfaden für Schulbegleitungspersonal

Vollständiger Überblick über Aufgaben, Rechte und Pflichten

Ziel der Schulbegleitung: Sich selbst überflüssig zu machen, damit der Schüler/die Schülerin den Schulalltag selbstständig meistern kann.

Rolle: Individuelle Assistenzkraft für ein einzelnes Kind (nicht für die gesamte Klasse), keine Zweitlehrkraft oder Nachhilfelehrkraft.

Alltagsbewältigung

  • Unterstützung bei Toilettengängen, Anziehen/Umziehen, Nahrungsaufnahme
  • Hilfen zur Mobilität
  • Begleitung bei Ausflügen, Klassenfahrten und schulischen Festen
  • Hilfe bei der sicheren Orientierung im Schulhaus und auf dem Schulgelände
  • Vermittlung von Hygiene-Regeln in Sanitärräumen

Sozialkompetenz

  • Konflikte vorbeugen, bewältigen und vermeiden
  • Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschülern und Lehrkräften
  • Vermittlung zwischen Kind und Mitschülern
  • Integration in den Klassenbund fördern
  • Einüben sozialer Regeln

Schulisches Lernen

  • Grundprinzip: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich unterstützen
  • Eigenständiges Arbeiten und Lernen anleiten
  • Hilfe bei der Umsetzung von Handlungsanweisungen
  • Strukturierung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien
  • Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Ordnung bei Arbeitsmaterialien und in der Schultasche vermitteln
  • Erklären oder Übersetzen von Arbeitsaufträgen (insbesondere bei besonderen Bedürfnissen)
  • Motivation zur Unterrichtsteilnahme

Pausenbegleitung und Schulweg

  • Umfassende Betreuung vor Unterrichtsbeginn und -ende
  • Betreuung zwischen allen Unterrichtsphasen
  • Begleitung bei Raumwechseln
  • Pausenaufsicht für das begleitete Kind
  • Vermittlung entsprechender Regeln

Grundverhalten

  • Leises, vorbildhaftes Verhalten
  • Kein Handy am Tisch
  • Keine Einmischung in den Unterricht
  • Keine Anweisungen oder Ermahnungen für andere Kinder
  • Nicht in andere Klassenzimmer ‚platzen‘

Zusammenarbeit mit Lehrkräften

  • Lehrkräfte und Schulleitung sind weisungsbefugt
  • Aufsichtspflicht verbleibt bei der Lehrkraft (nur Teilaufsichtspflicht übertragbar)
  • Hinweise/Tipps/Abmachungen von der Lehrkraft annehmen
  • Regelmäßige Kommunikation über das begleitete Kind

Arbeitszeiterfassung

  • Stundendokumentation führen
  • Arbeitszeitnachweise nur an Arbeitgeber
  • Vor- und Nachbereitungszeiten (je nach Vereinbarung)
  • Arbeitsplan erstellen und einhalten

Bei Krankheit

  • Schulbegleitung krank: 4-fache Krankmeldung: Arbeitgeber (Kai), Lehrer und Sekretariat, Eltern
  • Klärung: Ist Schulbesuch ohne SB möglich?
  • Schüler/in krank: Alternative Aufgaben mit Arbeitgeber klären, z.B. Online-Fortbildung mit DIINGU

Räumlichkeiten und Ausstattung

  • Eigener Schlüssel?
  • Anwesenheit im Lehrerzimmer?
  • Eigenes Fach für persönliche Gegenstände
  • Rückzugsraum für Einzelarbeit mit Schüler/in

Mit Eltern

  • Beim ‚Sie‘ bleiben (empfohlen)
  • Regelmäßiger Informationsaustausch
  • Klärung von Erwartungen und Zielen
  • Kommunikationswege festlegen
  • Schweigepflichtentbindung im vereinbarten Rahmen

Mit Lehrkräften

  • Klare Kommunikationswege etablieren
  • Rückmeldung über Beobachtungen und Fortschritte
  • Teilnahme an vereinbarten Besprechungsterminen
  • Information über besondere Vorkommnisse

Mit externen Partnern

  • Informationsaustausch mit Therapeuten (mit Einwilligung der Eltern)
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (JAS, MSD, etc.)

Voraussetzungen

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Datenschutz
  • Keine nahen Verwandten des Kindes
  • Nach Möglichkeit keine Mütter anderer Schüler (Einzelfallprüfung)

Datenschutz und Schweigepflicht

  • Strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht
  • Datenschutzbestimmungen beachten
  • Informationen nur im vereinbarten Rahmen weitergeben

Weisungsbefugnis

  • Lehrkräfte und Schulleitung sind weisungsbefugt
  • Hausrecht liegt bei der Schulleitung
  • Klare Rollenverteilung beachten

Notfälle

  • Notfallkontakte der Eltern kennen
  • Wichtige Hinweise zu Allergien und Unverträglichkeiten beachten
  • Verhalten bei medizinischen Notfällen klären

Konflikte

  • Ansprechpartner bei Konflikten mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften kennen
  • Deeskalationsstrategien anwenden
  • Rechtzeitige Information der verantwortlichen Personen

Fortbildung

  • Jährliche Minischulung im September
  • Teilnahme an relevanten Fortbildungen
  • Regelmäßiger Jour-Fix (falls vereinbart)

Reflexion und Anpassung

  • Regelmäßige Gespräche zur Zielerreichung
  • Anpassung der Unterstützung an den Entwicklungsverlauf des Kindes
  • Dokumentation von Fortschritten und Herausforderungen

Supervision und Beratung

  • Fachberatung bei Bedarf
  • Kollegiale Beratung nutzen
  • Supervision in Anspruch nehmen

Täglich benötigte Unterlagen

  • Stundenplan mit Uhrzeiten, Pausen und Räumen
  • Kontaktdaten aller Lehrkräfte
  • Arbeitsplan mit Tages-, Wochen- und Monatszielen
  • Notfallkontakte des Kindes

Integration ins Kollegium

  • Vorstellung im Lehrerkollegium
  • Steckbrief am ‚Schwarzen Brett‘
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen (nach Vereinbarung)
  • Nutzung von Kopierer, PC und Arbeitsmaterialien nach Absprache

Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse durch:

• Spezielle Beeinträchtigungen und Begabungen

• Unterschiedliche Klassensituationen

• Verschiedene Förder- und Beratungsangebote

• Unterschiedliche Vorerfahrungen der Lehrkräfte

Wichtig: Alle Aufgaben sollten genau definiert, abgesprochen und regelmäßig an den Entwicklungsverlauf des Kindes angepasst werden.

Ein Entwicklungsbericht im Rahmen eines Hilfeplanverfahren ist ein Dokument, das eine Schulbegleitung (z. B. für ein Kind mit besonderem Förderbedarf) regelmäßig erstellt.

Der Bericht zeigt:

• wie sich das Kind in der Schule entwickelt hat,

• welche Fortschritte es gemacht hat,

• wo noch Herausforderungen liegen, und

• ob die Unterstützung durch die Schulbegleitung wirkt.

Wichtige Inhalte

  • Beobachtungen: Wie verhält sich das Kind im Unterricht? (z. B. Konzentration, Mitarbeit) / Wie geht es mit anderen Kindern um? (Sozialverhalten) / Wie meistert es alltägliche Aufgaben? (z. B. Organisation, Selbstständigkeit)
  • Fortschritte: Was hat das Kind seit dem letzten Bericht gelernt? / Welche Ziele aus dem Hilfeplan wurden erreicht?
  • Herausforderungen: Wo braucht das Kind weiterhin Hilfe? / Gibt es neue Schwierigkeiten? (z. B. bei bestimmten Fächern oder Regeln)
  • Zusammenarbeit: Wie klappt die Abstimmung mit Lehrern, Eltern oder Therapeuten?
  • Empfehlungen: Soll die Unterstützung fortgesetzt oder angepasst werden? / Neue Ziele für die nächste Zeit.

Warum ist der Bericht wichtig?

  • Er hilft dem Jugendamt und den Eltern zu verstehen, ob die Hilfe wirkt.
  • Er ist Grundlage für Gespräche im Hilfeplangespräch.
  • Er sichert, dass das Kind die bestmögliche Förderung bekommt.
  • Der Bericht ist also eine Art ‚Zwischenbilanz‘, um die Entwicklung des Kindes transparent zu machen und die Hilfeplanung anzupassen.

© Leitfaden für Schulbegleitungspersonal