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Kai e.V. (ein Kai / Hafen), gemeinnütziger Jugendhilfeträger für hauptamtliche Kinder- und Jugendbetreuung

 

Eine unbürokratische Anlaufstelle für Familien seit 2001

Kai e.V. ist ein gemeinnütziger, hauptamtlich strukturierter anerkannter Jugendhilfeträger mit festen und zuverlässigen Ansprechpartnern bei Beratung, Aufbau, Finanzierung, Organisation und Durchführung von Betreuungseinrichtungen. Der Kernbereich ist die ganztägige Betreuung und Versorgung von Schulkindern.

Die von Kai e.V. 2001 entwickelte Konzeption der „Trialen Kinder und Jugendbildung“ – das heißt die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Kai e.V., Schule und Eltern – dient als roter Faden für eine konstruktive Organisation und Durchführung von Betreuungseinrichtungen. Ziel ist es, gemeinsam eine ganzheitliche Förderung für die Kinder zu erarbeiten.

Kai e.V. bietet eine integrierte Ganztagsschule für Schulkinder an. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse der Kinder, Eltern und Lehrer.

Vorbereitung, Grundsätze und Betreuungsformen

Für jeden Standort ist  es zuerst einmal wichtig, zu entscheiden, welche Betreuungsform grundsätzlich gewünscht ist.
Analog ist mit einer zeitnahen offenen Bedarfsermittlung zu beginnen. Die einzelnen Antragsverfahren müssen organisiert und begleitet, adäquates Personal gefunden werden.

 

Eine große Herausforderung ist es, die bestmögliche Betreuungsform zu finden und umzusetzen. Die Basis ist immer ein offener, ehrlicher und vertrauensvoller Umgang miteinander. Ein offener Dialog mit allen Beteiligten muss in Gang gesetzt werden und ist Voraussetzung für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Kai e.V.

Zur Auswahl stehen eine klassische Mittagsbetreuung, eine Verlängerte Mittagsbetreuung (kurz ohne Hausaufgaben / lang mit Hausaufgabenbetreuung (HB), gebundene Ganztagsklasse (gGTK) (zweizügig) eine Offene Ganztagsschule (OGTS) in den Modellen kurz ohne HB, lang mit HB und erhöhten Förderbedarf.  Jede Form unterliegt festen Rahmenbedingungen und Richtlinien. Formen zu vermischen ist nicht erlaubt.
Die Verlängerte Mittagsbetreuung wird in freier Trägerschaft organisiert (Subsidiaritätsprinzip), d.h. die Weisungsbefugnis liegt beim Träger.
Die Organisationsmodelle der OGTS sowie der gebundenen GTK sind  schulische Veranstaltungen hier liegt die Weisungsbefugnis gegenüber der Projektleitung bei der Schulleitung. Sachaufwandsträger ist immer die Gemeinde.
Die Planungssicherheit für berufstätige Eltern ist elementar wichtig und muss gewährleistet sein.